seite


BRANDSCHUTZ

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA – Anlagen)
DIN 18232, LBO, MBO, Verordnungen, VdS und VDE

In der Bundesrepublik verlieren jedes Jahr 500 bis 600 Menschen Ihr Leben durch Brände, die Zahl der Verletzten ist um ein Vielfaches höher. Hauptursache für Personenschäden sind allerdings nicht etwa direkte Kontakte mit dem Feuer, sondern mit stark toxischen Rauchmengen durchsetzte Flucht- und Rettungswege wie z. B. Treppenhäuser. Verrauchte Flucht- und Rettungswege behindern und gefährden aber ebenso die Arbeit der Feuerwehr erheblich. Verzögerungen bei der Brandbekämpfung und damit höhere Brandschäden an Gebäuden und Sachwerten sind die Folge. Eine der wichtigsten Aufgaben des vorbeugenden Brandschutz ist daher, die Flucht - und Rettungswege von Beginn des Brandes an rauchfrei zu halten.
Aufgaben einer RWA - Anlage:

  • sichert Fluchtwege und hilft Menschenleben zu retten
  • ermöglicht schnellen und gezielten Einsatz der Feuerwehr
  • verhindert oder verzögert wesentlich die explosionsartige Durchzündung
  • bewirkt thermische Entlastung für die Gebäudekonstruktion
  • verringert somit die Gefahr eines frühzeitigen Einsturzes
  • vermeidet vollständiges Verrauchen von Gebäuden
  • reduziert so Brandfolgeschäden
RWA-Anlage
Vorschriften und Gesetzgebungen für RWA - Anlagen:
Die gültigen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien sind sehr umfangreich und werden spezifiziert angewandt je nach Gebäudetypen. Maßgeblich hierfür sind:

1. DIN 18232
mit den Bereichen:
Teil 1: Begriffe und Aufgabenstellung
Teil 2: Natürliche Rauchabzuganlagen (NRA), Bemessung, Anforderungen und Einbau
Teil 3: Natürliche Rauchabzuganlagen (NRA), Prüfung und Zulassung
Teil 4: Wärmeabzüge (WA), Prüfung und Zulassung
Teil 5: Maschinelle Rauchabzuganlagen (MRA), Bemessung, Anforderungen und Einbau
Teil 6: Maschinelle Rauchabzuganlagen (MRA), Prüfung und Zulassung. DIN V 18232-6 teilweise ersetzt durch DIN EN 12101-3 06/02

2. LBO
Landesbauordnung, regional gültig, Richtlinien für Treppenräume, Flure und Aufzugsschächte

3. MBO
Musterbauordnung für Treppenräume, Flure und Aufzugsschächte

4. MBASchulR
Muster Bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen, Treppenräume, Flure, Sporthallen und Kindergärten

5. KhBauVO
Krankenhausbauverordnung für Krankenhäuser

6. GhVO
Geschäftshausverordnung für Treppenräume, Flure, Ladenstraßen und Treppenhäuser in Industriebauten

7. VStättVO
Versammlungsstättenverordnung für Sporthallen, Schulen, Kindergärten und Theater

8. HochVO
Hochhausverordnung, Hochhausrichtlinien für Treppenräume, Flure und Aufzugsschächte

9. GarVO
Garagenverordnung für Treppenräume, Flure und Parkhäuser

10. MGastBauVO
Muster Verkaufsstättenverordnung für Bühnen, Versammlungsräume, Treppenräume und Ladenstraßen

11.VDE 0100 T520
Errichten von Niederspannungsanlagen -Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmitteln; Kapitel 52: Kabel-und Leitungsanlagen ( IEC 60364-5-52: 1993, modifiziert); Deutsche Fassung HD 384.5.52 S1: 1995 + A1: 1998

12.VDE 0833-2
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall -Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen ( BMA)




Projektierungskriterien
Für die Projektierung sind wesentliche Grundlagen im Vorfeld festzulegen:

  1. Die raucharme Schicht im unteren Bereich eines Raumes wird mindestens mit 2,50 m gefordert.
  2. Die Höhe der Oberkante sowie die Breite einer Zuluftöffnung bestimmen den Mindestabstand zur Rauchschicht.
  3. Beim Installieren einer Rauchschürze in Räumen > 1.600 m² Grundfläche bestimmt die Tiefe der Rauchschürze und die dementsprechende Rauchschichtdicke die Projektierung.
  4. Weiterhin sind Lagergüter zu beachten, die in höheren Bereichen des Raumes gelagert werden, oder auch Maschinenteile sowie Bürobereiche, die sich im oberen Bereich eines Raumes befinden. Hier können besondere Kriterien für die Rauchschicht gelten.
  5. Brandmelde- und Löschangriffszeit nach DIN 18232
  6. Bemessungsgruppe nach DIN 18232
  7. Zuluft nach DIN 18232
  8. Dacheinbau nach DIN 18232
  9. Natürliche Entrauchung über Wände